Axel Pleißner I  Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk I  Maler- und Lackierermeister · Diplom-Betriebswirt (BA) – Fachrichtung Handwerk · Gebäudeenergieberater (HWK)

Axel Pleißner I  Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk I  Maler- und Lackierermeister · Dipl.-Betriebswirt (BA) –  Gebäudeenergieberater (HWK)

SCHRITT
FÜR SCHRITT
zur fachlichen Klarheit.
SCHRITT
FÜR SCHRITT
zur fachlichen Klarheit.

1. KONTAKTAUFNAHME

Sie schildern kurz Ihr Anliegen und übermitteln vorhandene Unterlagen, Fotografien oder Vertragsgrundlagen.

2. PRÜFUNG DER AUFGABENSTELLUNG

Ich prüfe, ob die Fragestellung in mein Sachgebiet fällt und welche Form der Bearbeitung fachlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

3. AUFTRAGSKLÄRUNG

Der Untersuchungsumfang, die Aufgabenstellung, die benötigten Unterlagen und die voraussichtliche Vorgehensweise werden abgestimmt.

4. ORTSTERMIN

Beim Ortstermin erfolgt eine strukturierte Besichtigung und Dokumentation des Sachverhalts. Je nach Fragestellung können Messungen, Prüfungen oder weitere Untersuchungen erforderlich sein.

5. AUSWERTUNG

Die Feststellungen werden ausgewertet und unter Berücksichtigung der technischen Regelwerke, Ausführungsbedingungen und vorhandenen Unterlagen bewertet.

6. GUTACHTEN ODER STELLUNGNAHME

Die Ergebnisse werden klar, nachvollziehbar und fachlich fundiert dargestellt.

7. ERLÄUTERUNG

Bei Bedarf werden die Ergebnisse im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erläutert.

Häufige Fragen

Ein Privatgutachten kann sinnvoll sein, wenn Mängel, Schäden oder Unklarheiten an ausgeführten Leistungen bestehen und eine unabhängige fachliche Bewertung benötigt wird.

Ein Gutachten behandelt eine konkrete Fragestellung umfassend und nachvollziehbar. Eine fachliche Stellungnahme ist in der Regel kürzer und auf einen klar abgegrenzten Sachverhalt ausgerichtet.

Zu meinen Auftraggebern zählen Gerichte, private Bauherren, Eigentümer, Unternehmen, Versicherungen, Architekten, Hausverwaltungen, Rechtsanwälte und öffentliche Institutionen.

Bei technischen Schadens- und Mängelfragen ist ein Ortstermin häufig erforderlich. Ob eine Bewertung auch anhand von Unterlagen möglich ist, hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung ab.

Hilfreich sind unter anderem:

  • Verträge
  • Leistungsverzeichnisse
  • Angebote und Rechnungen
  • Pläne
  • Produktunterlagen
  • Schriftverkehr
  • Fotografien
  • frühere Gutachten
  • Messprotokolle

Ein Privatgutachten kann zur Vorbereitung oder Unterstützung eines Verfahrens dienen. Die Entscheidung über seine prozessuale Bedeutung trifft das zuständige Gericht.