Axel Pleißner I Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk I Maler- und Lackierermeister · Diplom-Betriebswirt (BA) – Fachrichtung Handwerk · Gebäudeenergieberater (HWK)
Axel Pleißner I Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk I Maler- und Lackierermeister · Dipl.-Betriebswirt (BA) – Gebäudeenergieberater (HWK)
FÜR SCHRITT
FÜR SCHRITT
1. KONTAKTAUFNAHME
2. PRÜFUNG DER AUFGABENSTELLUNG
3. AUFTRAGSKLÄRUNG
4. ORTSTERMIN
5. AUSWERTUNG
6. GUTACHTEN ODER STELLUNGNAHME
7. ERLÄUTERUNG
Häufige Fragen
Wann ist ein Privatgutachten sinnvoll?
Ein Privatgutachten kann sinnvoll sein, wenn Mängel, Schäden oder Unklarheiten an ausgeführten Leistungen bestehen und eine unabhängige fachliche Bewertung benötigt wird.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einer Stellungnahme?
Ein Gutachten behandelt eine konkrete Fragestellung umfassend und nachvollziehbar. Eine fachliche Stellungnahme ist in der Regel kürzer und auf einen klar abgegrenzten Sachverhalt ausgerichtet.
Wer kann einen Sachverständigen beauftragen?
Zu meinen Auftraggebern zählen Gerichte, private Bauherren, Eigentümer, Unternehmen, Versicherungen, Architekten, Hausverwaltungen, Rechtsanwälte und öffentliche Institutionen.
Erfolgt immer ein Ortstermin?
Bei technischen Schadens- und Mängelfragen ist ein Ortstermin häufig erforderlich. Ob eine Bewertung auch anhand von Unterlagen möglich ist, hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind unter anderem:
- Verträge
- Leistungsverzeichnisse
- Angebote und Rechnungen
- Pläne
- Produktunterlagen
- Schriftverkehr
- Fotografien
- frühere Gutachten
- Messprotokolle
Ist ein Gutachten automatisch vor Gericht verwendbar?
Ein Privatgutachten kann zur Vorbereitung oder Unterstützung eines Verfahrens dienen. Die Entscheidung über seine prozessuale Bedeutung trifft das zuständige Gericht.